Ab Mitte Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn. Ab Anfang des Monats gelten zudem neue, einfachere Regeln für Balkonsolaranlagen.
Diese und weitere Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Überblick.
Neuer Fahrplan bei der Bahn ab Mitte Dezember
Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn gilt ab dem 14. Dezember. Insbesondere fahren dann mehr Züge auf zentralen Strecken wie der Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Frankfurt. Auch kommen etwa auf der Strecke Berlin-München mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Der Fernverkehr in weniger dicht besiedelten Gebieten wird allerdings ausgedünnt.
Auch der Bahn-Konkurrent Flix bietet ab dem 14. Dezember eine höhere Taktung auf manchen Strecken und einige neue Verbindungen an. Über die Weihnachtszeit stockt das Münchener Unternehmen zudem sein Angebot an Fernbussen auf.
Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker
Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig. Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.
Förderung für EH55-Häuser wieder möglich
Wer ein Haus mit vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch bauen will, kann wieder eine Förderung beantragen. Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung von Neubauten oder dem Ersterwerb von Wohngebäuden mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Häuser nur mit Erneuerbaren Energien beheizt werden, auch muss die Baugenehmigung bereits vorliegen. Die baureifen Vorhaben oder der Erstkauf können demnach mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert werden.
Rentenzuschläge steigen
Für viele Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente steigen zum 1. Dezember die Zuschläge. Hintergrund ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlags, der sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet. Einen Antrag stellen müssen die Rentner nicht, die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge automatisch an.
Mit der Neuberechnung wird der bisherige "Übergangszuschlag" dauerhaft in die Rente integriert und steigt künftig mit jeder Rentenanpassung. Allerdings gilt der Zuschlag dann als regulärer Rentenbestandteil und wirkt sich als Teil des Einkommens auf Leistungen wie das Bürgergeld aus.