Angeklagt war die Beschuldigte wegen Totschlags durch Unterlassen. Das Gericht ging am Ende des mehr als dreimonatigen Prozesses aber nur von einer fahrlässigen Tötung aus.
Der Anklageschrift zufolge hatte sich die Mutter mit ihrer Tochter in ein Krankenhaus in Nienburg begeben, um diese behandeln zu lassen. Nach Einschätzung der Ärzte war eine Behandlung auf der Intensivstation dringend erforderlich. Trotzdem ordnete die Frau die Entlassung ihrer Tochter an und nahm sie wieder mit nach Hause, wo diese zwei Tage später starb.
Medienberichten zufolge plädierte die Verteidigung der Mutter in dem Verfahren auf Freispruch. Sie habe ihre schwerstkranke Tochter über Jahrzehnte rund um die Uhr aufopferungsvoll gepflegt und sei überzeugt gewesen, das Richtige zu tun, sagte deren Rechtsanwältin demnach in ihrem Plädoyer.
Die Staatsanwaltschaft verwies den Berichten zufolge hingegen darauf, dass sich die Angeklagte als Betreuerin ihrer Tochter über ausdrückliche Warnungen des medizinischen Personals hinweggesetzt habe. Die Anklage fordert eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Totschlags durch Unterlassen.