Vorwurf: Fahrlässige Tötung
Wilke-Wurstskandal: Prozessstart im Sommer geplant

Im Fall Wilke-Wurstskandal soll der Prozess gegen frühere Verantwortliche im Sommer beginnen. (Archivbild) Foto: Uwe Zucchi/dpa
Im Fall Wilke-Wurstskandal soll der Prozess gegen frühere Verantwortliche im Sommer beginnen. (Archivbild) Foto
© Uwe Zucchi/dpa
Im Fall Wilke stehen elf Todesfälle im Mittelpunkt. Jahre nach dem Skandal um listerienverseuchte Fleischwaren könnte der Prozess gegen frühere Verantwortliche des Betriebs demnächst beginnen.

Im Fall des nordhessischen Wurstherstellers Wilke könnte der Prozess um mehrere Todesfälle im Sommer beginnen. Die zuständige Kammer fasse derzeit einen Beginn der Hauptverhandlung im Juni oder August dieses Jahres ins Auge, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Damit könnte die juristische Aufarbeitung von elf Todesfällen fast sechseinhalb Jahre nach der Schließung des nordhessischen Wurstherstellers und dem Skandal um mit Keimen verunreinigte Produkte beginnen. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) zu dem Thema berichtet.

Beschuldigte in dem Fall sind der ehemalige Geschäftsführer, seine Stellvertreterin und der damalige Produktionsleiter. Ihnen wird dem Sprecher zufolge fahrlässige Tötung in elf Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen vorgeworfen. Zudem lautet die Anklage demnach auf Beibringung gesundheitsgefährdender Stoffe in vier Fällen, Betrug in 17 Fällen sowie gesundheitsgefährdendes Inverkehrbringen von Lebensmitteln in 18 Fällen.

Bundesweit elf Todesopfer

Die Firma in Twistetal (Landkreis Waldeck-Frankenberg) war im Oktober 2019 geschlossen worden, nachdem in ihrer Wurst Listerien-Keime nachgewiesen worden waren. Die Keime können bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. Gesundheitsbehörden meldeten danach 37 Krankheitsfälle, die mit Wilke-Produkten in Verbindung gebracht wurden.

Die elf Todesopfer im Alter zwischen 47 und 86 Jahren stammten laut Staatsanwaltschaft aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und dem Saarland.

"Aktuell befindet sich die 2. Strafkammer in der Vorbereitung der Beweisaufnahme und Abstimmung von Terminen mit sieben Verteidigern und fünf Sachverständigen", erklärte der Sprecher des Landgerichts. Über den Umfang der erwartbaren Beweisaufnahme und die dafür notwendige Anzahl an Terminen sei noch nicht entschieden. "Die Anklageschrift benennt neben medizinischen und lebensmittelgesundheitlichen Sachverständigen 32 Zeugen, darunter eine Vielzahl von ehemaligen Mitarbeitern der Firma Wilke, sowie 133 Untersuchungsberichte und sonstige Urkunden", erläuterte er.

dpa