Es solle "möglich sein, technische Möglichkeiten zu nutzen, um Ausreisepflichtige, die sich einer Abschiebemaßnahme entziehen, zu orten", erklärte Poseck. Dies sei nötig, um "vorbereitete Abschiebungen durchzusetzen und Ausreisepflichtige in ihr Heimatland zurückzuführen, auch wenn sie sich am Tag der Rückführungsmaßnahme nicht an ihrem Wohnort aufhalten". Häufigster Grund für das Scheitern einer Abschiebung sei das Nichtantreffen der Betroffenen.
"Die Abschiebehaft ist bekanntlich nur sehr eingeschränkt möglich, so dass es immer mit Unsicherheiten verbunden ist, ob eine Person, die abgeschoben werden soll, auch an ihrer Wohnanschrift angetroffen wird", erklärte Poseck. Das Aufenthaltsgesetz sehe derzeit keine Rechtsgrundlage vor, um Mobiltelefone zu orten oder Menschen zu observieren, erklärte Poseck. "Diese sollten wir schaffen", um "dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben", forderte er.