Nach der Verurteilung eines 18-Jährigen, der einen zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall mit dem Auto überfahren und getötet hatte, haben alle Beteiligten Rechtsmittel eingelegt. Sowohl Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die Verteidigung des jungen Mannes, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zunächst hatte die „Heilbronner Stimme“ berichtet.
Der Heranwachsende wurde am 18. Mai vom Landgericht zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde dem Heranwachsenden sein Führerschein entzogen. „Das Geschehen als solches ist unbegreiflich“, sagte der Richter anlässlich der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe für den 18-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hatte von einem tragischen Unfall infolge eines Fahrfehlers gesprochen und lediglich sogenannte „Zuchtmittel“ gefordert, also etwa bestimmte Auflagen. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob die Jugendkammer bei ihrer Entscheidung Rechtsfehler gemacht hat.
Der Fall hatte weit über die kleine Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 nach einem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes von dem Auto des 18-Jährigen überfahren worden und noch am Unfallort gestorben. Dem Geschehen war ein Streit zwischen dem 12-Jährigen und einem Freund des Angeklagten vorausgegangen.
Der 18-Jährige handelte der Anklage zufolge aus Wut und Rache. Er habe den Jungen mit seinem Wagen verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift. Die Verteidigung sprach im Prozess von einem Unfall. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt erklärt, er habe den Parkplatz nach dem Streit lediglich verlassen wollen. Wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto sei es zu einem Fahrfehler gekommen. Die Jungen habe er nicht gesehen. „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren“, so der 18-Jährige.