Die Planungen für Stuttgart 21, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an; insgesamt wird laut Verwaltungsgerichtshof mittlerweile von insgesamt 11,8 Milliarden Euro ausgegangen.
Die Bahn und das Land Baden-Württemberg sowie seine Partner, darunter die Stadt Stuttgart, hatten 2009 einen Finanzierungsvertrag geschlossen und darin die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von 4,526 Milliarden Euro geregelt. Für den Fall weiterer Mehrkosten wurde lediglich die Aufnahme von Gesprächen vereinbart.
Die Landesregierung habe der Bahn "immer und immer wieder klar gesagt", dass sie sich nicht an Mehrkosten beteiligen werde, die über den vereinbarten Kostendeckel hinausgehen, erklärte am Dienstag der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Der Verwaltungsgerichtshof habe bestätigt, "was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich". Hermann fügte hinzu: "Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist."
Die Bahn wollte ihre Projektpartner gerichtlich zwingen, sich an den Mehrkosten zu beteiligen - sie selbst wollte 2,5 Milliarden Euro tragen, das Land Baden-Württemberg und seine Partner sollten 4,7 Milliarden Euro übernehmen. Im Mai 2024 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die entsprechende Klage der Bahn ab, der Verwaltungsgerichtshof lehnte nun den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 1. August ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei damit "bestätigt und rechtskräftig", erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Der Beschluss sei "unanfechtbar".
Die Deutsche Bahn teilte mit, sie prüfe nun die "umfassende Entscheidung" des Verwaltungsgerichtshofs. Bis zum Abschluss dieser Prüfung könne sich der Konzern nicht äußern.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 begrüßte die juristische Klärung. "Damit dürfte ein jahrelanger Rechtsstreit enden, der zig Millionen Euro für teure Anwaltskanzleien und ganze Stäbe von Juristinnen und Juristen bei den Streitparteien gekostet hat." Lange sei "mit immer neuen juristischen Volten offengehalten" worden, wer die bisher ungedeckten sieben Milliarden Euro sowie weitere Kosten zu tragen habe. "Indem jeder der Projektpartner die Hoffnung nährte, die anderen müssten zahlen, zumindest mitzahlen, konnte das Projekt verantwortungslos weiterbetrieben werden."
Nun sei klar, dass die Milliarden den Haushalt der Deutschen Bahn und damit des Bundes belasten werden, erklärte das Aktionsbündnis. Der Staatskonzern hat im ersten Halbjahr einen Verlust von 760 Millionen Euro gemacht; die Netto-Finanzschulden der Deutschen Bahn liegen bei 22 Milliarden Euro.