Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat Klagen zweier Bürger gegen den weiteren Betrieb des Atomkraftwerks Neckarwestheim 2 abgewiesen. Gründe für das Urteil im Hauptsacheverfahren teilte das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslands am Donnerstag in Mannheim zunächst nicht mit. Diese lägen noch nicht vor, hieß es. Bereits im Mai hatte der Verwaltungsgerichtshof in der Sache einen Eilantrag der Kläger in dieser Sache abgelehnt. (Az. 10 S 4004/20).