Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 Naturschützer scheitern mit Klage

Eine Eilklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gescheitert.

Die Bahn kann vorerst mit den Bauarbeiten für Stuttgart 21 weitermachen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit einem Eilantrag auf vorläufigen Baustopp gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim lehnte den Antrag mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss ab. Die grundsätzliche Genehmigung für das Bahnprojekt sei weiterhin wirksam, auch wenn für die Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen (Az.: 5 S 1908/11).

Der Beschluss wurde unterschiedlich gedeutet. Während die Bahn sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt sah, wertete der BUND die Entscheidung als "Teilerfolg"; auch das Umweltministerium beurteilte sie positiv.

Es geht um's Grundwasser

Die Bahn hatte im April dem Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass für einzelne Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen und eine entsprechende Änderung der wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Der BUND wollte erreichen, dass die Bahn bis zu einer positiven Entscheidung über den Antrag nicht weiterbauen darf.

Dies lehnte der VGH jedoch ab: Die Planfeststellungsbeschlüsse für die grundsätzliche Genehmigung von Stuttgart 21 seien nicht schon deshalb unwirksam, weil die Wassermenge unter Umständen erhöht werden müsse. Die von der Bahn beantragte Änderung ziele nur auf eine Erhöhung der zugelassenen Grundwasserentnahmemengen im genehmigten Rohrleitungssystem.

Der Stuttgart-21-Sprecher Wolfgang Dietrich sagte: "Wir haben Baurecht und werden das Projekt fortführen, so wie es notwendig, sinnvoll und richtig ist." Die Bedenken der Grünen, die Baugenehmigung für den Tiefbahnhof sei nicht mehr gültig, haben sich aus seiner Sicht nun auch juristisch erledigt.

Nach Auffassung des BUND macht der Beschluss hingegen deutlich, dass die von der Bahn angestrebte wasserrechtliche Änderung nicht ausreiche. "Wir sind aber enttäuscht, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt werden müssen, weil wir meinen, dass der Eingriff am Grundwassermanagement von großer Tragweite ist", sagte Landesgeschäftsführer Berthold Frieß.

Auch das von dem Grünen-Politiker und Stuttgart-21-Gegner Franz Untersteller geführte Umweltministerium interpretierte den Beschluss zu seinen Gunsten. Das Gericht habe in der rechtlichen Bewertung der Bahn-Pläne, mehr Grundwasser abzupumpen, die Notwendigkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Dass ein solches Verfahren nötig sein könnte, war auch das Ergebnis eines Gutachtens im Auftrag des Umweltministeriums.

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DPA/AFP