Flughafen Frankfurt Lufthansa will gegen Nachtflugverbot klagen

Die Lufthansa klagt gegen das geplante Nachtflugverbot nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Unternehmenssprecher Peter Schneckenleitner kündigte am Samstag Nichtzulassungsbeschwerde gegen die entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel an.

Die Lufthansa klagt gegen das geplante Nachtflugverbot nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Unternehmenssprecher Peter Schneckenleitner kündigte am Samstag Nichtzulassungsbeschwerde gegen die entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel an. Damit wollen die Fluggesellschaft und ihre Tochter Lufthansa Cargo ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erzwingen. Ziel sei, das Nachtflugverbot doch noch zu Fall zu bringen.

Schneckenleitner sagte, ein absolutes Verbot nächtlicher Flugbewegungen wäre vor allem für den Frachtbereich und damit für Lufthansa Cargo existenzbedrohend. Dann seien Tausende von Arbeitsplätzen in Gefahr. Schon deshalb habe die Fluggesellschaft immer betont, dass sie im Zweifelsfall alle rechtlichen Möglichkeiten dagegen ausschöpfen werde.

Da der Verwaltungsgerichtshof der Lufthansa keine Revisionsmöglichkeit zugestanden habe, bleibe ihr nunmehr als letztes Mittel nur die Nichtzulassungsbeschwerde. Hat sie damit Erfolg, muss sich das Bundesverwaltungsgericht als höchste juristische Instanz mit dem Flughafenausbau und dem damit verbundenen Nachtflugverbot befassen.

Noch liege der Lufthansa die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte der Sprecher. Deshalb sei der genaue Zeitpunkt für die Einreichung der Klage noch nicht absehbar. Zugleich hoffe das Unternehmen aber auch, dass die dazu berechtigte hessische Landesregierung ihrerseits Revision gegen das Kasseler Urteil einlegen werde. Eine Entscheidung darüber hatten Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) bei einer Landtagsdebatte vor wenigen Tagen zu gegebener Zeit angekündigt. Die Revision muss aber spätestens bis 4. Januar eingelegt werden, um noch rechtswirksam zu sein.

Koch hatte das Nachtflugverbot zunächst selbst als Bedingung für den Flughafenausbau genannt. Im Planfeststellungsverfahren wurden dann aber doch 17 Flugbewegungen in der Kernzeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr genehmigt. Der Verwaltungsgerichtshof beanstandete sie jedoch mit der Begründung, dass damit dem Lärmschutz für die Anwohner der An- und Abflugschneisen nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

AP
AP

PRODUKTE & TIPPS