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Coronavirus Pandemie-Maßnahme: Justiz kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg

Inzidenz 0,0 – diese zwei Landkreise sind wieder coronafrei
Sehen Sie im Video: Coronavirus – aktuelle Zahlen zum Infektionsgeschehen in Deutschland und der Welt. Videoquelle: n-tv


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Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten des Bundeslandes mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. Die Regelung sei zu "pauschal".

In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen. Zum letzten Mal gelten sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.

Die Mannheimer Richter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine "verfrühte" Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert. So setze sie sich nicht damit auseinander, dass gezielte kommunale nächtliche Ausgangssperren in Kreisen mit einem starken Infektionsgeschehen möglich seien.

Landesregierung muss Corona-Maßnahme prüfen

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.

nik DPA AFP

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