Flughafen Frankfurt Gericht erlaubt Airport-Ausbau

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens kann beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat alle noch anhängigen Eilanträge abgelehnt und damit grünes Licht für die Bauarbeiten an der umstrittenen neuen Landebahn gegeben. Allerdings: Nachtflüge wird es wohl nicht geben.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat sämtliche noch anhängige Eilanträge gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens abgelehnt. Die Beschlüsse seien unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dem Bau der neuen Landebahn stehe damit nichts mehr entgegen. Geklagt hatten 13 Kommunen sowie Privatpersonen und Gesellschaften. Bedenken äußerten die Richter jedoch beim Thema Lärmschutz: Planmäßige Flüge in der sogenannten Kernnacht zwischen 23 und 5 Uhr werde es voraussichtlich nicht geben, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte den Plan für den Ausbau des Airports im Dezember 2007 festgestellt. Der Flughafen-Betreiber Fraport will eine weitere Landebahn nordwestlich des Flughafens bauen. Außerdem soll ein drittes Terminal erstellt und das Fracht- und Wartungszentrum im Süden des Flughafens erweitert werden. Dazu müssen größere Waldflächen gerodet werden. Am 2. Januar war bereits eine Klage der Naturschutzorganisation BUND abgelehnt worden.

Fraport-Sprecher Klaus Busch begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und sagte: "Sie bestätigt unsere Rechtsauffassung." Auf einen genauen Beginn der Arbeiten wollte er sich nicht festlegen: "Wir sind in den Vorarbeiten und werden spätestens Anfang Februar mit den Rodungen beginnen", kündigte Busch an. Die Vorarbeiten für den Bau hätten schon in den vergangenen Tagen mit Vermessungen begonnen.

Kein ausreichender Schutz der Nachtruhe

Die Richter erklärten, die Nachtflugregelung in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss werde einer rechtlichen Überprüfung aber voraussichtlich nicht standhalten. Darin würden durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht erlaubt, von denen 17 auf die Kernzeit der Nacht entfallen dürften. "Nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts trägt diese Regelung dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung", schrieb das Gericht.

Als bedenklich stufen die Richter auch die Regelung für die Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) ein, soweit die Zahl der zulässigen Flugbewegungen auf den Jahresdurchschnitt bezogen sei. Sie ermögliche es, Flüge von der Winterflugplanperiode in die Hauptreisezeit zu verlegen, wodurch es "zu einer besonders nachteiligen Bündelung von Flügen in einzelnen Nächten" kommen könne. Derartige Planungsmängel hätten aber nicht zu einer Aufhebung des Ausbauplans führen können. Vielmehr könnten die Mängel mit einer Planergänzung ausgeräumt werden und rechtfertigten es deshalb nicht, den Planfeststellungsbeschluss vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Fraport teilte am Donnerstag mit, dass die Passagierzahlen und das Frachtaufkommen in Frankfurt 2008 rückläufig gewesen seien. Die Zahl der Reisenden ging um 1,3 Prozent auf knapp 53,5 Millionen zurück. Bei Luftfracht und Post gab es ein Minus von 2,7 Prozent auf 2,1 Millionen Tonnen.

AP
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