Der Ausbau des Frankfurter Flughafen darf unter Auflagen fortgesetzt werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gab am Freitag grünes Licht für den Bau der Nordwest-Landebahn und eines dritten Terminals. Gleichzeitig verpflichteten die Richter das Land Hessen zu einer Reduzierung der Nachtflüge: Bisher hat das Wirtschaftsministerium 17 Flüge für die Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr erlaubt.
Nach dem Urteil der höchsten Verwaltungsrichter Hessens kündigten mehrere Prozessbeteiligte an, "definitiv" in die nächste Instanz gehen zu wollen. "Wir sehen uns in Leipzig wieder", sagte ein Vertreter der Stadt Offenbach. Auch Klagevertreter wollen die Kasseler Entscheidung nicht hinnehmen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Mit dem Urteil aus des VGH hat der Flughafenbetreiber Fraport eine weitere wichtige juristische Hürde genommen. Die vier Milliarden Euro teuren Pläne des Unternehmens sehen vor allem den Bau der 2.800 Meter langen Nordwest-Startbahn vor, die erstmals parallele Starts und Landungen ermöglichen soll. Die Bauarbeiten hatten im Januar begonnen, 2011 soll die Bahn fertig sein. Die Zahl der Flugbewegungen pro Stunde soll dann von gut 80 auf über 120 steigen.
Weitere Projekte sind der Bau eines Terminals 3 mit weiteren 75 Flugzeugpositionen. Damit will der Airport seine Kapazität auf jährlich 81 Millionen Passagiere erhöhen. Für das Jahr 2020 werden sogar 88 Millionen Passagiere erwartet. Bislang zählt der Flughafen gut 50 Millionen Fluggäste im Jahr und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Außerdem soll eine Werft für das neue Langstrecken-Flugzeug A-380 entstehen. Befürworter erhoffen sich insgesamt 40.000 neue Arbeitsplätze.
Vor dem VGH hatten Gegner des Ausbaus wie Anrainerkommunen und Umweltverbände geklagt, aber auch die Lufthansa, der die Nachtflugregeln zu streng sind.