Verfassungsschutz setzt Einstufung von AfD als gesichert rechtsextremistisch aus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorläufig ausgesetzt und bezeichnet die Partei öffentlich nicht mehr so. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Mit der Einstufung legt der Verfassungsschutz auch die Beobachtung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf Eis.