Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig weiter als Verdachtsfall einstufen. Ein neuer Eilantrag der Partei dagegen wurde am Mittwoch vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht allerdings noch aus.