"Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition", erklärten Weidel und Ko-Parteichef Tino Chrupalla gemeinsam. Die AfD wolle auf dem Klageweg "alle juristischen Mittel ausschöpfen".
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und die gesamte Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grund dafür sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei". Bislang war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die AfD kündigte bereits am Freitag an, sich gegen die Einstufung juristisch zur Wehr zu setzen. In einer über ihre Anwälte verbreiteten Abmahnung wurde der Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montagmorgen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das nicht passieren, werde der Bundesvorstand Klage einreichen. Dieser Schritt wurde nun vollzogen.
In der 195-seitigen Klageschrift fordert die Partei das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, es zu unterlassen, sie als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzuordnen.
Zuständig für die Klage ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits 2022 zur Einstufung der AfD zum Verdachtsfall geurteilt - und diese für rechtens erklärt.
Ko-Parteichef Chrupalla sagte am Montag, seit der Hochstufung durch den Verfassungsschutz habe es mehr als tausend Eintritte in die Partei gegeben. Zur Zahl von Austritten wollte er sich nicht äußern.
Weidel sagte, die Partei berate intern darüber, inwieweit sich die Einstufung als rechtsextremistisch auf AfD-Mitglieder im Staatsdienst oder in der Bundeswehr auswirken könne. Details wollte sie nicht nennen.
Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte am Montag, dass "in den nächsten Tagen und Wochen" das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden müsse. Es gebe "Instrumente", um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.
Ein AfD-Verbotsverfahren hält die SPD-Ministerin indes für unabhängig von den Umfragewerten der Partei. "Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent", bekräftigte sie.
Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich in der Frage eines Verbotsverfahrens noch nicht positionieren. Er wolle zunächst die Auswertung des vom Verfassungsschutz vorgelegten Gutachtens über die AfD abwarten, sagte er nach einer Fraktionssitzung. "Spätestens" seit der Entscheidung des Verfassungsschutzes sei für ihn aber "unvorstellbar, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden wählen".
Ähnlich äußerte sich SPD-Chef Lars Klingbeil. Für ihn gelte, "dass ich niemandem bei uns empfehlen werde, für die AfD zu stimmen, und das wird auch nicht passieren".
Grünen-Chefin Franziska Brantner nannte den Umgang mit der AfD "eine erste Probe" für die neue Bundesregierung. Brantner forderte die anderen Fraktionen im Bundestag zu Gesprächen über den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren auf - namentlich richtete sie sich dabei an Merz und Klingbeil.
Deutlicher wurde Linken-Chef Jan van Aken: "Wir brauchen jetzt endlich ein Verbotsverfahren", sagte er am Montag. SPD und Union hätten "offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt", wenn sie die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahren immer noch nicht anstoßen wollen, erklärte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann.