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Video Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten? Gerichtsverhandlung beginnt

STORY: Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt seit Dienstag Klagen der AfD, darüber, ob die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und bundesweit beobachtet werden darf. Dazu Gerichtssprecher Michael Ott am Dienstag in Köln: "Heute werden vier Klagen der AfD und auch ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt. Zentral ist dabei die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen darf. Die Folge wäre, dass der Verfassungsschutz die Partei beobachten dürfte, auch unter gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen, mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Dazu erforderlich wäre die Feststellung, dass es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt." AfD-Parteichef Tino Chrupalla war auch nach Köln gekommen und zeigte sich vor Beginn der Verhandlung erwartungsvoll im Hinblick auf ein zeitnahes Urteil. "Insgesamt muss ja auch geklärt werden, was darf eigentlich in diesem Land noch eine Opposition, was darf eine Opposition eigentlich in diesem Land noch sagen? Was ist sagbar? Wie weit ist die Meinungsfreiheit mittlerweile schon vom Grundgesetz entfernt? Also das werden wir alles prüfen lassen und deswegen freue ich mich, dass das Gericht das auch heute, hier oder vielleicht auch morgen entscheiden wird, und dass wir hier eine Entscheidung auch bekommen." Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes von Anfang 2019, die AfD als Prüffall einzustufen. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der AfD Ende Februar 2019 stattgegeben, die dem Verfassungsschutz die Beobachtung vorläufig untersagte. Ein abschließendes Urteil des Gerichts wird für Dienstag oder Mittwoch erwartet.
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf.

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