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Günter Schabowski am 9. November 1989

Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen

Die Presse hat nach einem Gerichtsurteil ein Recht darauf, von der Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels zu erfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Geklagt hatte ein Reporter, der zu dem Schriftstück recherchierte. (Az.: 15 A 750/22)
Angela Merkel im Dezember 1990

Kolumne Ganz Naher Osten Es war noch nie Eure Merkel!

Viele Menschen, die Angela Merkel gut fanden, sind jetzt ziemlich enttäuscht von ihrer Altkanzlerin. Warum dies, wie so oft, auch ein westöstliches Missverständnis ist.