Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am Montag eine Verfassungsbeschwerde der Kommunen zum Zensus 2022 zurückgewiesen. Die Kommunen hatten bemängelt, dass das Land sie für das Erheben der statistischen Daten finanziell unzureichend ausgestattet habe. Das Gericht sah das jedoch anders. Präsident Uwe Wegehaupt sagte, die Regelung des Landesgesetzgebers sei transparent und nachvollziehbar.