Umwelt Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer bleiben erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde von zwei gewerblichen Kühlhausunternehmern und fünf Spediteuren blieb ohne Erfolg - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Anträge für unzulässig.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer zurückgewiesen. Damit blieben die Anträge zweier gewerblicher Kühlhausunternehmen und fünf Spediteuren ohne Erfolg. In der Urteilsbegründung heißt es, die Erhebung der Strom- und Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berührten weder das Grundrecht der Berufsfreiheit noch die Eigentumsgarantie (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00).

Falsche Antragsteller

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Verfassungsbeschwerden teilweise für unzulässig. Denn nicht die Spediteure und Kühlhausbetreiber seien Steuerschuldner, sondern die Stromversorger und Inhaber der Mineralöllager, die ihrerseits versuchten, die Verbrauchssteuer abzuwälzen. Ob das angesichts der Abhängigkeit von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelinge, sei ebenso ungewiss wie die Frage, ob die Spediteure und Kühlhausbetreiber die Belastung durch die Ökosteuer nicht ihrerseits an die Kunden weitergeben könnten.

Die umstrittene Ökosteuer wird in Deutschland seit April 1999 erhoben. Das Prinzip: Energie sollte nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung teurer werden, damit die Verbraucher sparsam damit umgehen und so die Umwelt schonen. Andererseits sollte mit Mitteln aus der Ökosteuer die Rentenkasse entlastet werden. Das sollte Arbeitsplätze sichern. Opposition und Wirtschaftsverbände halten dagegen: Die Steuer sei Etikettenschwindel, unsozial und bremse den Aufschwung.

Staat kassierte zuletzt 16 Milliarden Euro

Bereits im ersten Jahr kassierten die Finanzämter 4,3 Milliarden Euro. Nach Einführung der fünften und letzten Stufe im Jahr 2003 waren es bereits mehr als 16 Milliarden. Betroffen waren insbesondere die Autofahrer, weil sich an den Zapfsäulen die Preise für Benzin und Diesel mehrfach verteuerten. Zuletzt erhöhte sich die Abgabe am 1. Januar 2003 um 3,07 auf nunmehr 17,78 Cent je Liter. Die Stromsteuer wurde zu Beginn des Jahres um 0,26 Prozent angehoben. Auch Heizen mit Erdgas und Nachtspeicheröfen wurde teurer.

Die Regierung zieht eine positive Bilanz der ökologischen Steuerreform, der Bund der Steuerzahler und einige Forschungsinstitute sind dagegen skeptisch. Eine ökologische Umorientierung sei kaum gelungen, urteilte des Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Der Bund der Steuerzahler meinte, von einer Zunahme der Beschäftigung könne keine Rede sein.

DPA