Verfassungsbeschwerde Wirte wollen Rauchverbot kippen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Die Wirte wollen so das Rauchverbots-Gesetz verhindern. Sie begründen ihr Vorgehen mit existenziellen Ängsten.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gesetzliche Rauchverbote in Lokalen kippen. "Am Freitag haben wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe auf den Weg geschickt", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, Ingrid Hartges, in Berlin.

Verärgert über staatliche Bevormundung

Sie begründete das juristische Vorgehen mit der Befürchtung vieler Wirte, dass sie unter dem Rauchverbot wirtschaftlich leiden werden. Probleme gebe es insbesondere bei sogenannten Einraumbetrieben, wie Bars und Kneipen, in denen die meisten Gäste Raucher seien. "Viele dieser Gastronomen sind über diese staatliche Bevormundung verärgert und fürchten um ihre Existenz", sagte Hartges.

Beschwerdeführer im konkreten Fall ist nach Angaben des Verbandes der Inhaber eines einräumigen Lokals in Tübingen, dessen Stammgäste zu 70 Prozent Raucher seien. Von Anfang August, als das Rauchverbot in Baden-Württemberg in Kraft trat, bis November habe der Gastwirt Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent erlitten. Der Wirt sieht daher durch das Rauchverbot sein im Grundgesetz geschütztes Recht auf freie Berufsausübung und sein Eigentumsrecht verletzt.

Wirte von Einraumlokalen erwarten Hilfe

"Unsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz", stellte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin klar. Allerdings erwarteten die Wirte der besonders stark betroffenen Einraumlokale zu recht Hilfe vom Verband. Es sei dessen Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen. Seit 1. August ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit Oktober gilt das Rauchverbot auch in Hessen. Mit dem Jahresanfang 2008 folgen weitere Bundesländer.

Reuters
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