Volkszählung 2011 Verfassungsbeschwerde für Karlsruhe zu undetailliert

Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die anstehende Volkszählung wurde abgewiesen. Datenschützer sind der Meinung, Zensusgesetz 2011 sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht forderte eine detailliertere Beschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die im kommenden Jahr anstehende Volkszählung nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, genügt die Beschwerde nicht den Anforderungen. Es reiche nicht aus, das gesamte Gesetz zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu machen. Vielmehr sei es nötig, exakt zu bezeichnen, welche Bestimmungen in dem Gesetz angegriffen werden.

Nach Angaben des Gerichts wenden sich die Beschwerdeführer gegen das Zensusgesetz 2011 insgesamt und beantragen, dieses als unvereinbar mit ihren Grundrechten zu erklären. Dabei beziehen sie sich demnach nur "undifferenziert" auf die Paragrafen 3 bis 9 des Gesetzes. Da diese Bestimmungen selber jedoch umfangreich und detailliert ausgeführt sind, sei ein Grundrechtseingriff nicht hinreichend begründet.

Im kommenden Jahr sollen zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt werden, außerdem müssen sämtliche rund 17,8 Millionen Immobilienbesitzer einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Wohnungen ausfüllen. Außerdem will der Staat Daten aus Registern der öffentlichen Verwaltung nutzen.

AFP
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