"Schmähkritik" Erdogan-kritisches Gedicht: Jan Böhmermann scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Sieht sich in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt: Moderator und Satiriker Jan Böhmermann
Sieht sich in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt: Moderator und Satiriker Jan Böhmermann
© Rolf Vennenbernd / DPA
Jan Böhmermann wollte vor dem Verfassungsgericht ein Gerichtsurteil kippen, nach dem Passagen seines Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Doch Karlsruhe ließ ihn abblitzen.

Der Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann ist mit einer Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat", heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe. Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Böhmermann-Gedicht verursacht dipolmatischen Eklat

Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März 2016 in seiner TV-Satireshow "Neo Magazin Royale" im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf.

Erdogan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden 18 von 24 Zeilen des Gedichts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach war Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht gezogen. Strafrechtlich blieb die "Schmähkritik" für Böhmermann folgenlos.

DPA · AFP
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