Luftsicherheit Karlsruhe soll entscheiden

Die Union hatte bereits angekündigt gegen das umstrittene Luftsicherheitsgesetz eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Eine Gruppe von Juristen kam ihr jetzt zuvor.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz eingegangen. Wie "Tagesschau.de" unter Berufung auf Gerichtssprecherin Dietlind Weinland berichtete, reichte eine Gruppe von Anwälten eine mehrseitige Beschwerde ein. Zum Inhalt oder genauen Umfang nahm die Sprecherin demnach keine Stellung. Am Nachmittag war die Pressestelle für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen. Damit kamen die Juristen einer geplanten Beschwerde der unionsgeführten Länder zuvor.

SPD und Grüne hatten zuvor am Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf der Union abgelehnt, der eine Verfassungsänderung zur Terrorabwehr im Luftraum zum Ziel hatte. Mit der Bundestagsdebatte wurde der Streit um das Luftsicherheitsgesetz fortgesetzt, das Bundespräsident Horst Köhler vor zwei Wochen trotz verfassungsrechtlicher Bedenken unterzeichnet hatte. Nach dem Gesetz dürfen als Terrorwaffe gekaperte Flugzeuge im Notfall abgeschossen werden. Die Entscheidung liegt beim Verteidigungsminister. Köhler bezweifelte vor allem die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Schily kündigt Verhandlungen mit CDU an

Bundesinnenminister Otto Schily kündigte indes an, doch mit der Union über eine Verfassungsänderung zum Luftsicherheitsgesetz zu verhandeln. "Ich denke, alle Beteiligten sollten sich nochmal zusammensetzen", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Luxemburg. "Wenn das dann eine Basis sein könnte, um noch eine Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, dann soll man den Versuch jedenfalls unternehmen."

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AP/DPA