Luftsicherheitsgesetz

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Bundeswehrsoldat spürt eine Drohne auf

Kabinettsbeschluss: Bundeswehr soll Drohnen künftig auch abschießen dürfen

Nach mehreren Vorfällen an deutschen Flughäfen will die Bundesregierung die Befugnisse der Bundeswehr bei der Abwehr von Drohnen stärken. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg. Damit sollen die Streitkräfte im Ernstfall auch Waffengewalt einsetzen können. Zudem sollen Polizeibehörden besser für die Drohnenabwehr ausgestattet werden. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem "wichtigen Gesetz, um uns gegen Spionage und Sabotage zu wehren". Nun befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz.
Bundeswehrsoldat mit HP 47 Störsender zur Drohnenabwehr

Dobrindt will Bundeswehr für Abschuss von Drohnen einsetzen - Kritik von Polizei

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will, dass die Bundeswehr künftig Drohen abschießen darf. "Es geht darum, dass wir vorbereitet sind, dass die kritische Infrastruktur und große Menschenansammlungen geschützt werden", sagte Dobrindt am Samstag in Berlin. Der Minister will deshalb noch im Herbst die Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes vorlegen. Es gehe "um das Aufspüren der Drohnen, das Abfangen der Drohnen und das Abschießen der Drohnen". Derzeit liegt die Zuständigkeit überwiegend bei den Polizeien von Ländern und Bund.
Ein Bundeswehr-Soldat mit einem Störsender des Typs HP-47

Neuer Vorstoß aus Union und SPD für erleichterten Abschuss von Drohnen

Politiker von Union und SPD dringen auf die bereits länger geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, um der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen über Deutschland zu erlauben. "Wir brauchen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse für die Bundeswehr und auch die Sicherheitsbehörden, Drohnen abzuschießen oder auszuschalten", sagte der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter dem "Handelsblatt". Ähnlich äußerte sich SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese.
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