Verfassungsklage Luftsicherheit im Visier der Richter

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum umstrittenen Luftsicherheitsgesetz. Nach dem Gesetz kann der Luftwaffe im Terrorfall der Befehl zum Abschuss einer entführten Passagiermaschine gegeben, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum umstrittenen Luftsicherheitsgesetz. Nach dem Gesetz kann der Verteidigungsminister im Terrorfall der Luftwaffe den Befehl zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen geben, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern. Den Karlsruher Richtern liegen sechs Verfassungsbeschwerden gegen die Regelung aus der Zeit der rot-grünen Bundesregierung vor. Die Kläger sind der Auffassung, dass der Staat nicht Leben gegen Leben abwägen und unschuldige Menschen töten darf, um andere zu retten.

Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001

Derzeit dürfen die Streitkräfte außer zur Verteidigung im Inland nur eingesetzt werden, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich - wie bei einem "besonders schweren Unglücksfall" - zulässt. Das Luftsicherheitsgesetz ist eine Reaktion auf die Anschläge in den USA am 11. September 2001.

Politiker verschiedener Parteien rechnen damit, dass Karlsruhe das Regelwerk als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnen wird und der Bundestag eine Klarstellung in der Verfassung angehen wird. Die SPD ist jedoch gegen eine Verfassungsänderung, die Soldaten erlauben würde, Aufgaben von Polizisten wie etwa den Schutz von Stadien bei der Fußball-Weltmeisterschaft wahrzunehmen. Dies hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gefordert. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lehnt dies ab.

"Soldaten dürfen nicht zu Hilfspolizisten werden"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der "Passauer Neuen Presse": "Soldaten dürfen nicht zu Hilfspolizisten werden." Zu Schäubles Vorschlag, während der Fußball-WM Soldaten zur Bundespolizei abzuordnen, meinte Zypries, hier müsse man sehen, ob dies überhaupt mit dem Soldatengesetz vereinbar ist. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusse, Sebastian Edathy, warf der Union in der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" einen politischen Missbrauch der Fußball-WM vor. Der SPD-Politiker erwägt für den Fall, dass das Luftsicherheitsgesetz beim Verfassungsgericht durchfällt, allenfalls eine eng begrenzte Veränderung der Grundgesetzes.

Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) sagte dagegen der "Leipziger Volkszeitung": "Ich hoffe, dass der Bund noch vor der Weltmeisterschaft eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beschließt." Soldaten könnten die Polizei beispielsweise beim Objektschutz und dem Überwachen von Parkplätzen entlasten. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach plädierte in der "Netzeitung" für einen Einsatz von Soldaten für Polizeizwecke zur "Abwehr einer terroristischen Bedrohung, sofern die Polizeikräfte auf Grund der Einsatzlage damit überfordert sind".

Berufsverbände für strikte Trennung

Berufsverbände von Polizisten und Soldaten pochen auf eine strikte Trennung von Polizei und Militär. "Wir werden uns gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Innern wehren", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Speck, der "Berliner Zeitung". Auch der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte, Soldaten seien keine Hilfspolizisten.

DPA
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