Jörg Schönbohm Der größte Fan der Bundeswehr

Das Verfassungsgericht hat den Einsatz der Bundeswehr während der WM strikt limitiert. Kanzlerin Merkel will sich danach richten, Brandenburgs Innenminister Schönbohm sucht verzweifelt nach der "Geht-doch-noch"-Lücke.

Die Bundeswehr darf nicht im Innern eingesetzt werden, um Polizeiaufgaben zu erledigen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargestellt. Doch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm zeigt sich von dem Urteil unbeeindruckt. Er sucht weiterhin nach Möglichkeiten, die Soldaten zur Sicherung der Fußballweltmeisterschaft heranzuziehen.

Die Einsätze der Bundeswehr müssten dann eben unter "der Verantwortung des Bundesinnenministers oder des Landesinnenministers stehen", sagte Schönbohm der "Berliner Zeitung". Beim Schusswaffengebrauch sollten sich die Soldaten am Polizeirecht orientieren. Zugleich forderte Schönbohm, das Grundgesetz zu ändern: "Um die Bundeswehr bei einer terroristischen Bedrohungslage einzusetzen, muss der Artikel 87 a Grundgesetz geändert werden", so der CDU-Politiker. "Regeln wir dies gesetzlich nicht, akzeptieren wir, dass wir nicht alle staatlichen Ressourcen zum Schutz der Bevölkerung einsetzen können."

"Nicht vor der WM"

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat indes bereits darauf hingewiesen, dass eine Grundgesetzänderung illusorisch sei. "Ich denke, realistischerweise werden wir das mit dem Koalitionspartner nicht hinbekommen, schon gar nicht vor der Fußball-Weltmeisterschaft", sagte die CDU-Chefin am Donnerstag. Man müsse den Realitäten ins Auge sehen - CDU und SPD lägen in dieser Frage zu weit auseinander. Merkel will vielmehr prüfen, inwiefern sich die Bundeswehr im Rahmen der bestehenden Gesetze einsetzen lässt.

Die Grünen begrüßten Merkels Haltung. "Es ist gut, wenn die unnötige Debatte endlich beendet ist. So kann man sich tatsächlich den Fragen der Sicherheitspolitik zuwenden", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck. Die FDP, die hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht, hat für diesen Freitag eine aktuelle Stunde im Bundestag zum Luftsicherheitsgesetz beantragt.

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DPA/AP/lk