Luftsicherheit Flugzeuge zum Abschuss frei

Die rot-grüne Regierung hat einen Entwurf über ein neues Luftsicherheitsgesetzes in den Bundestag gebracht. Die Luftwaffe soll in Zukunft entführte Flugzeuge abschiessen dürfen.

Der Bundestag hat heute über den Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes debattiert. Die Bundesregierung soll künftig in Notfällen allein entscheiden können, ob sie die Luftwaffe gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge einsetzt. Auch der Einsatz von so genannten "Sky Marshals" wird in dem Gesetz geregelt.

Das Gesetz entstand vor dem Hintergrund der Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA und der Entführung des Motorseglers am 5. Januar 2003 in Frankfurt am Main. Nach dem Entwurf gibt der Verteidigungsminister den Abschussbefehl. Diese Entscheidung müsse unbedingt von der Politik übernommen und dürfe nicht dem Piloten eines Bundeswehrjets überlassen werden, sagte Schily.

Grüne: Einzelfall abwägen

Der Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele vertrat dagegen die Meinung, das Gesetz stelle keine konkrete Regelung für den Abschuss eines vollbesetzten Passagier-Flugzeugs dar. Er ist der Ansicht, dass der Staat hier keine allgemeingültige Regelung finden könne. Vielmehr sei hier je nach Einzelfall abzuwägen.

Redner von CDU/CSU nahmen die Debatte zum Anlass, ihre Forderung nach einer Grundgesetzänderung zu erneuern, um in terroristischen Bedrohungslagen die Bundeswehr im Inland einsetzen zu können. Sonst wäre die geplante Neuregelung verfassungswidrig, sagte der Fraktionsvize der Union, Wolfgang Bosbach. Die jeweils Verantwortlichen müssten sich darauf verlassen können, dass ihr Handeln auch in einem Extremfall verfassungskonform sei.

Das Gesetz sieht außerdem vor, eine Luftsicherheitsbehörde mit umfassenden Rechten schaffen. Sie könne alle Passagiere, Flughafenmitarbeiter und Flugpersonal überprüfen. Auch Piloten sollen mehr Rechte erhalten. So dürften sie beispielsweise Passagiere fesseln und ihre Daten weitergeben, wenn von ihnen Gefahr ausgehe. Der Schusswaffengebrauch bleibt allerdings dem Bundesgrenzschutz vorbehalten.

AP
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