Urheberrecht Keine Lieder von Rolf Zuckowski in deutschen Kitas? Diese Rolle spielt die GEMA dabei

Kinder einer Kita singen
Besonders in der Weihnachtszeit finden in Kitas oft Konzerte statt, auf denen Kinder Weihnachtslieder zum Besten geben
© Uwe Moeller / Imago Images
In nordrhein-westfälischen Kitas gibt es Beschwerden, weil auf offiziellen Veranstaltungen nicht jede Musik frei gespielt werden kann. Unter anderem sind Songs von Rolf Zuckowski betroffen. Schuld daran sind Regelungen der GEMA. Aber ist der Verein wirklich das Problem?

Gibt es Einschränkungen für Veranstaltungen oder sonstige Plattformen, auf denen Musik gespielt wird, ist der Schuldige oft schnell gefunden: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, oder kurz: die GEMA. Gerade erst sorgte die Nachricht für Aufsehen, dass Kitas in Nordrhein-Westfalen sich dagegen entschieden hätten, neuere Lieder – wie etwa die von Rolf Zuckowski – auf öffentlichen Veranstaltungen zu spielen. 

GEMA-Ärger für NRW-Kitas: Das steckt hinter dem Verein

Die Zahlung von GEMA-Gebühren und der damit verbundene Verwaltungsaufwand sei zu groß, heißt es von Seiten der Kitas. "Eine Leitung von einer Kita hat wirklich andere Sachen zu tun, als sich über GEMA-Anmeldung und Gebührenzahlungen schlau zu machen", klagte Klaus Bremen, Vorsitzender des Deutschen Kita-Verbands in NRW. Was von der Nachricht bei vielen Menschen hängen blieb, war Unverständnis und Empörung. Und der Schuldige schien schnell gefunden. 

Dabei ist es wichtig, zu wissen, was die GEMA überhaupt ist, nämlich ein Verein, der die Verwertung der Urheberrechte von Komponisten und Songtexten überwacht und Tantiemen für die Nutzung dieser Rechte erhebt und an die Urheber bzw. deren Erben weiterreicht. Der Verein hat in Deutschland 90.000 Mitglieder, allen voran Komponisten, Textdichter und Verleger. Was auf den ersten Blick kompliziert klingt, ist für viele Musikschaffende in Deutschland und anderswo auf der Welt überlebenswichtig. 

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Streaming bringt wenig Geld

Denn über Streaming – Spotify, Apple Music und Co. – wird den Urhebern aktuell sehr wenig Geld in die Kassen gespült. Laut "igroovemusic" waren es in Deutschland im vergangenen Jahr pro 1 Million Streams im Durchschnitt 3398 Euro. Als Taylor Swift oder Harry Styles sind da schnell höhere Summen erreicht, kleineren Kunstschaffenden bringen Streams aber relativ wenig. Und so werden Live-Auftritte oder auch die Benutzung der Songs auf Events, im Fernsehen oder Radio für Künstler immer relevanter. 

Hier kommt die GEMA ins Spiel, die die Interessen der Menschen vertritt, deren Musik wir alle gerne hören. Auf ihrer Website gibt die GEMA Aufschluss darüber, wie viel Geld bei jeder Ausschüttung an die Urheber geht. "Zum 01.06. und 01.07.2023 schütten wir in den Live- und Wiedergabesparten rund 113 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das ist ein Plus von rund 116 Prozent gegenüber der Verteilungssumme des Vorjahres", heißt es dort. 

Größere Einrichtungen, wie Nachtklubs, Radiostationen oder Ähnliches haben in den meisten Fällen Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen, sodass nicht von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden muss. Für einzelne Kitas dürfte der Aufwand jedoch zu groß sein. In der Politik ist man sich des Problems bewusst. "Um auch kleine Träger einzuschließen, wäre es aus unserer Sicht die Ideallösung, wenn das Land NRW einen Rahmenvertrag abschließen würde", zitiert die "Rheinische Post" SPD-Politiker Dennis Maelzer. 

In Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg gibt es solche Verträge bereits. Die Kitas wären entlastet, die Kinder dürften "In der Weihnachtsbäckerei" trällern und die Kunstschaffenden und Urheber erhalten trotzdem das Geld, das ihnen zusteht. 

ls

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