Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI
Im Urheberrechtsprozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI will das Landgericht München I am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Gema wirft dem US-Unternehmen vor, es verwende "systematisch" geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu trainieren, etwa den Chatbot ChatGPT. Das sei "eine unzulässige Vervielfältigung der Liedtexte im Sinne des Urheberrechts". (Az. 42 O 14139/24)