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Urheberrechte im KI-Zeitalter: OpenAI verliert vor Gericht gegen die Gema

Der ChatGPT-Entwickler OpenAI hat vor dem Münchner Landgericht eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema erlitten. Das auf Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte US-Unternehmen habe im Fall mehrerer bekannter Lieder die entsprechenden Texte in seinem Chatbot "unberechtigt" vervielfältigt, teilte das Landgericht München I am Dienstag mit. Die Gema begrüßte die Entscheidung: Menschliche Kreativleistungen seien "keine Gratisvorlage". OpenAI kündigte an, weitere Schritte zu prüfen. (Az. 42 O 14139/24)
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Gegen Gema ChatGPT erleidet Niederlage vor Gericht

Was darf ChatGPT mit Songtexten tun? Die Gema hatte gegen die Verwendung urheberrechtlich geschützter Lyrics durch Künstliche Intelligenz geklagt – und bekam recht.
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Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI

Im Urheberrechtsprozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI will das Landgericht München I am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Gema wirft dem US-Unternehmen vor, es verwende "systematisch" geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu trainieren, etwa den Chatbot ChatGPT. Das sei "eine unzulässige Vervielfältigung der Liedtexte im Sinne des Urheberrechts". (Az. 42 O 14139/24)
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Landgericht München verhandelt über Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI

Auf Anfrage gibt ChatGPT auch originalgetreu deutsche Liedtexte wieder - die Verwertungsgesellschaft Gema klagt daher gegen das US-Unternehmen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung und verlangt Schadenersatz. Am Montag fand die Verhandlung vor dem Landgericht München I statt, das Urteil soll am 11. November verkündet werden. (Az. 42 O 14139/24)