Im Urheberrechtsprozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI will das Landgericht München I am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Gema wirft dem US-Unternehmen vor, es verwende "systematisch" geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu trainieren, etwa den Chatbot ChatGPT. Das sei "eine unzulässige Vervielfältigung der Liedtexte im Sinne des Urheberrechts". (Az. 42 O 14139/24)
Das Unternehmen verwies in der Verhandlung Ende September laut Gericht auf "die Schranken des Urheberrechts, insbesondere die Schranke des sogenannten Text- und Data-Mining". Im Hinblick auf die Ausgaben des KI-Chatbots sei zudem nicht OpenAI, sondern der jeweilige Nutzer Hersteller der Ausgabe und somit dafür verantwortlich.