Eine unlizenzierte Nutzung von Liedtexten durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) verletzt einem Gerichtsurteil zufolge das deutsche Urheberrecht.
In einem Prozess des Musikrechteverwerters Gema gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI entschied das Landgericht München am Dienstag, dass OpenAI die Texte nicht ohne Lizenz nutzen darf. OpenAI werde wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager.
Damit unterlag der ChatGPT-Entwickler OpenAI weitgehend gegen die Gema. Das Gericht folgte überwiegend der Argumentation der Gema, bei der automatischen Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT handle es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe.
Die Gema hatte sich nicht gegen die Nutzung als solche gewehrt, verlangt dafür aber Lizenzgebühren zugunsten der Urheber. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass es angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird.
Gema setzt sich gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI durch
Die Gema hatte den Prozess als erstes derartiges Verfahren in Europa bezeichnet. Sie hat OpenAI verklagt, weil Liedtexte zum Training des Chatbots ChatGPT verwendet worden waren – darunter bekannte Titel wie "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski. Ohne Lizenz handle es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe.
Dass die KI mit den neun Lieder trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert – also abgespeichert und damit vervielfältigt oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben.
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.