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Die Rechtslage ist laut der Verbraucherzentrale Berlin eindeutig: "Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt." Denn der Kauf findet an der Kasse statt – und damit auch die Vereinbarung über den Preis.
"Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Internet: Sie laden Kundinnen und Kunden lediglich zum Kauf ein. Auch wenn am Regal noch ein anderer Preis stand, darf der Supermarkt an der Kasse mehr beziehungsweise weniger verlangen", erklärt die Verbraucherzentrale Berlin die Rechtslage.
Doch Verbraucherinnen und Verbraucher, denen ein Unterschied auffällt, müssen dies nicht einfach hinnehmen.
Das empfiehlt die Verbraucherzentrale bei unterschiedlichen Preisen im Supermarkt
Aber welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn Ihnen der Preisunterschied beim Bezahlen an der Kasse auffällt?
"Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben. Aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen", sagt Sabrina Schulz von der Verbraucherzentrale Berlin.
"Im besten Fall kontrollieren Sie beim Scannen der Artikel direkt den Preis. Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden", empfiehlt die Verbraucherschützerin.
Schwierig wird es allerdings, wenn erst bei der Kontrolle zu Hause die Unterschiede auffallen. "Dann ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen", so die Verbraucherzentrale.
Rewe stellt alle Märkte auf elektronische Preisetiketten um
Aber wie kann es zu den unterschiedlichen Preisen im Supermarkt kommen? "Das Stecken von neuen Papieretiketten hinter die Schienen der Regalböden bei Änderungen von Preisen oder anderen Artikelangaben ist Handarbeit und fehleranfällig bei Stress und Störungen infolge von Arbeitsunterbrechungen", erklärt die Supermarktkette Rewe auf RTL-Nachfrage.
Eine Reklamation ist bei Rewe jederzeit möglich: "Kunden haben grundsätzlich die Möglichkeit, Produkte sofort oder eben auch später bei Wahrnehmung der Differenz zurückzugeben. Und nicht nur, wenn der tatsächliche Preis ein anderer ist als am Regal ausgezeichnet, sondern etwa auch bei Qualitätsreklamationen", erklärt ein Rewe-Sprecher. "Oft können Kunden beim Marktverantwortlichen auch mit Kulanz rechnen, wenn sie auf dem Bon eine Preisabweichung feststellen."
Eine Lösung, die bereits in vielen Märkten von Rewe Einzug gehalten hat: elektronische Preisetiketten. Laut Rewe wurden bereits 2.400 von 3.700 Rewe-Märkte auf das sogenannte Electronic Self Labeling (ESL) umgestellt. Mit dem System können in Zukunft Fehler vermieden werden. "Die größten Mehrwerte der elektronischen Preisauszeichnung liegen in der Vereinfachung von Marktprozessen und in der Gewährleistung der korrekten Preiskommunikation am Regal", erklärt Rewe.
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Am Regal war das Produkt als reduziert ausgezeichnet, doch beim Bezahlen weist die Kasse plötzlich einen höheren Preis aus. Wer es bemerkt, kann darauf hinweisen, und wird häufig auch nur den geringeren Preis zahlen müssen. Ein Recht darauf hat man laut Verbraucherzentrale Bayern aber nicht. Denn juristisch gesehen findet die Vereinbarung über den Preis erst beim Kauf an der Kasse statt. Hat der Supermarkt Produkte falsch ausgezeichnet, kann er trotzdem an der Kasse einen anderen Preis verlangen. Man muss es dann natürlich auch nicht kaufen.
Vorsätzliche Falschauszeichnung verstößt gegen Gesetz
Ein falsches Preisschild am Regal im Supermarkt – das kann aus Versehen passieren, wenn zum Beispiel der Austausch des Angebotspreises aus der Vorwoche nicht oder zu spät erfolgt. Allerdings darf das nicht regelmäßig erfolgen.
"Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt", erläutert de Verbraucherzentrale. Zuständig für die Kontrolle ist in dem meisten Bundesländern das jeweilige Ordnungsamt.
Aber auch die Verbraucherzentrale kann tätig werden. So hat die Verbraucherzentrale Hamburg im letzten Jahr Aldi Nord wegen "schlampiger" Preisangaben verklagt. Als Grund geben die Verbraucherschützer "fehlende Grundpreise" an. "Was nach einer Lappalie klingt, hat bei dem Discounter anscheinend System", erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg.
"Generell sind Händler dazu verpflichtet, Preise korrekt auszuzeichnen und darzustellen und müssen dieser Pflicht auch nachkommen", sagt Sabrina Schulz von der Verbraucherzentrale Berlin.