Gentechnik EU lockert Regeln für genveränderte Lebensmittel

Rote Äpfel hängen an einem Baum – ob sie durch Gentechnik verändert sind, spielt in der EU künftig eine kleinere Rolle
Ob Äpfel und andere Lebensmittel durch Gentechnik verändert sind, spielt in der EU künftig eine kleinere Rolle
© Philip Dulian / DPA
Verschwinden bald die Hinweise auf genveränderte Lebensmittel aus Supermärkten? Was sich für Obst, Gemüse und die Wahlfreiheit der Verbraucher in der EU ändert.

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, wie beide Seiten in der Nacht zu Donnerstag mitteilten. 

Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben. 

Genveränderte Pflanzen nicht von normalen zu unterscheiden

Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden. 

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben. 

In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln, Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt grundsätzlich eine Lockerung.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in der EU

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein «technisch unvermeidbares Vorhandensein» von Gentechnik geht. 

Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten auch in Zukunft strengere Regeln – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.

DPA
tkr

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