Gerichtsurteil
US-Präsident Trump kassiert Zollniederlage – und droht der EU

Donald Trump
Die Methode Donald Trump: Erst mal machen – und dann viel später schauen, welchen Schaden man angerichtet hat
© Matt Rourke/ dpa

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Donald Trump wollte 150 Tage lang nach seiner Niederlage vor dem Obersten Gericht weltweite Zölle erheben. Nun macht ihm ein anderes Gericht einen Strich durch die Rechnung.

Ein US-Gericht hat von US-Präsident Donald Trump verhängte temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt für rechtswidrig erklärt. Mit der zeitlich befristeten Abgabe in Höhe von 10 Prozent habe der Präsident seine Befugnisse überschritten, erklärte das Gericht für Internationalen Handel in New York. 

Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern – darunter der US-Bundesstaat Washington – einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten ferner erstattet werden, verfügte das Gericht.

Das Gericht stellte fest, dass die US-Regierung die „fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme“, die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen konnte. Zudem ziehe Trumps Erlass Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran – obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht.

Trump hatte in der ersten Runde vor dem Obersten Gericht verloren

Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent. Trump hatte gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wäre der Maximalwert, den der Präsident unter Berufung auf das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 für 150 Tage erheben darf. Eine entsprechende Proklamation lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.

Der Supreme Court hatte im Februar bei zuvor verhängten Zöllen ebenfalls festgestellt, dass Trump damit seine Befugnisse überschritten hatte. Damit entzog das Oberste Gericht dem Republikaner die rechtliche Grundlage für seine bisherigen Zölle. Trump hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt.

Zuvor hatte er im Zollstreit mit der Europäischen Union eine Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung gesetzt. Sollte die EU nicht bis zum Geburtstag der USA – dem 4. Juli – ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, teilte Trump auf seiner Plattform Truth Social mit.

Der Präsident habe „geduldig gewartet“, dass die EU ihren Teil des Handelsabkommens erfülle. „Es wurde versprochen, dass die EU ihren Teil des Abkommens erfüllen und gemäß der Vereinbarung ihre Zölle auf NULL senken würde!“. Der neuesten Drohung Trumps war nach eigenen Angaben ein „sehr gutes Gespräch“ mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorangegangen.

DPA
akr

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