Muss ich Waren bezahlen, die mir herunterfallen und dabei kaputt gehen? Was kann ich zurück bringen? Und wie schnell muss ich meinen Kassenzettel kontrollieren? Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt für typische Supermarkt-Situation, was Recht und was Mythos ist.
Recht im Supermarkt Muss ich Waren bezahlen, die mir herunterfallen? Diese 7 Supermarkt-Regeln sollten Sie kennen
Gilt das Preisschild am Regal oder der Preis, den die Kasse anzeigt? Und kann ich verdorbene Lebensmittel zurückgeben? Die Verbraucherzentrale Bayern klärt über die Rechte des Kunden beim Einkauf im Supermarkt auf.
Supermarkt
Die Kasse zeigt einen anderen Preis als am Regal angegeben – welcher gilt?
Am Regal war das Produkt als reduziert ausgezeichnet, doch beim Bezahlen weist die Kasse plötzlich einen höheren Preis aus. Wer es bemerkt, kann darauf hinweisen, und wird häufig auch nur den geringeren Preis zahlen müssen. Ein Recht darauf hat man laut Verbraucherzentrale Bayern aber nicht. Denn juristisch gesehen findet die Vereinbarung über den Preis erst beim Kauf an der Kasse statt. Hat der Supermarkt Produkte falsch ausgezeichnet, kann er trotzdem an der Kasse einen anderen Preis verlangen. Man muss es dann natürlich auch nicht kaufen.
Am Regal war das Produkt als reduziert ausgezeichnet, doch beim Bezahlen weist die Kasse plötzlich einen höheren Preis aus. Wer es bemerkt, kann darauf hinweisen, und wird häufig auch nur den geringeren Preis zahlen müssen. Ein Recht darauf hat man laut Verbraucherzentrale Bayern aber nicht. Denn juristisch gesehen findet die Vereinbarung über den Preis erst beim Kauf an der Kasse statt. Hat der Supermarkt Produkte falsch ausgezeichnet, kann er trotzdem an der Kasse einen anderen Preis verlangen. Man muss es dann natürlich auch nicht kaufen.
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