Supermarkt
Wenn mir etwas herunterfällt, muss ich die zerstörte Ware bezahlen?
In vielen Fällen zeigen sich die Läden kulant, denn ein zerbrochenes Ei tut ihnen nicht weh. Was aber, wenn das teure Hightech-Produkt zu Bruch geht? Grundsätzlich gilt: Wer etwas kaputt macht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Laut Verbraucherzentrale müssen Kunden aber nur den Einkaufspreis des Händlers und nicht den ausgezeichneten Verkaufspreis zahlen.
In vielen Fällen zeigen sich die Läden kulant, denn ein zerbrochenes Ei tut ihnen nicht weh. Was aber, wenn das teure Hightech-Produkt zu Bruch geht? Grundsätzlich gilt: Wer etwas kaputt macht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Laut Verbraucherzentrale müssen Kunden aber nur den Einkaufspreis des Händlers und nicht den ausgezeichneten Verkaufspreis zahlen.
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