Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Entschädigung wegen Abtreibungsgesetz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen zu einer Entschädigungszahlung an eine Frau verurteilt, die wegen der unsicheren Rechtslage in Polen im Ausland abtreiben musste. Die Verzögerung bei einer Änderung des Abtreibungsrechts habe eine "Situation anhaltender Unsicherheit" verursacht, die einen Eingriff in das Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Donnerstag.