Stammzellforschung Rechtslage in Deutschland

Embryonale Stammzellen können auf zwei Wegen gewonnen werden: Aus geklonten Embryonen oder aus Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Beides ist in Deutschland verboten.

In begründeten Ausnahmefällen können Forscher jedoch im Ausland gewonnene embryonale Stammzellen importieren und damit arbeiten.

Das Verfahren wurde nach langer politischer Diskussion im deutschen Stammzellgesetz geregelt, dass am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Demnach dürfen deutsche Forscher nur vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnene und in Laboren gelagerte Stammzellen nutzen. Damit können sie keine neuen, möglicherweise besser für die Forschung geeignete Stammzelllinien verwenden.

Das zuständige Robert Koch-Institut hat inzwischen zehn Genehmigungen für die Arbeit mit importierten embryonalen Stammzellen erteilt. Der Bonner Hirnforscher Oliver Brüstle hatte als erster eine Erlaubnis erhalten und arbeitet seit Ende 2002 mit eingeführten Stammzellen. In der vergangenen Woche bekam er eine zweite Genehmigung.

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 dürfen bei einer künstlichen Befruchtung nicht mehr Embryonen hergestellt werden, als der Frau innerhalb eines Zyklus eingesetzt werden. Die Eizellen dürfen nur zum Zweck einer Schwangerschaft der betreffenden Frau künstlich befruchtet werden.

Großbritannien und Südkorea erlauben das so genannte therapeutische Klonen. Dabei wird das Erbgut eines Erwachsenen in eine zuvor entkernte Eizelle gespritzt. Aus dem heranwachsenden Embryo werden Stammzellen entnommen, die zerstörtes Patientengewebe ersetzen sollen. Zu diesem Zweck maßgeschneiderte Stammzellen hatten Forscher in Südkorea kürzlich als erste hergestellt. Bis zur Praxisreife dieses Verfahrens sind allerdings noch viele Jahre nötig.

Als ethisch unbedenklich gilt die Forschung mit adulten Stammzellen. Diese Zellen kommen in vielen Organen vor, lassen sich aber nur bedingt zu anderen Zelltypen wandeln. Erste erfolgreiche Versuche gab es in Deutschland beispielsweise beim Einsetzen von Stammzellen aus dem Knochenmark in erkrankte Herzmuskel.

DPA

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