Ausnahmefall

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Kaffee

Bundessozialgericht: Kaffeeholen in Betrieb nur in Ausnahmefällen unfallversichert

Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Anders als etwa beim Mittagessen ist auch der Weg dorthin eine "eigenwirtschaftliche Verrichtung", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gelten, wenn etwa ein rutschiger Boden im Sozialraum für den Unfall verantwortlich war oder der Kaffee erforderlich, um die für die Arbeit notwendige Konzentration beizubehalten. (Az. B 2 U 11/23 R)
Magic Mushrooms

Neuseeland erlaubt medizinischen Einsatz von Wirkstoff aus halluzinogenen Pilzen

Neuseeland hat den Konsum eines Wirkstoffs aus halluzinogenen Pilzen zu medizinischen Zwecken in Ausnahmefällen zugelassen. Der Wirkstoff Psilocybin solle in besonders schwierigen Fällen zur Behandlung von Depressionen genutzt werden können, teilte die Regierung in Wellington am Mittwoch mit. Die Substanz kommt in einigen Pilzarten, sogenannten Magic Mushrooms, vor. Sie kann einen psychedelischen Rausch mit Halluzinationen und einem veränderten Bewusstseinszustand verursachen.