Männer sollen wissen dürfen, ob sie tatsächlich Väter sind - ohne gleich die Beziehung zum Kind zu riskieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt hat.
Nach der derzeitigen Rechtslage muss ein Mann, der gegen den Willen der Familie einen Vaterschaftstest durchsetzen will, eine sogenannte Anfechtungsklage erheben. Gewinnt er das Verfahren, verliert er automatisch sein Sorgerecht und das Kind hat keinen Unterhaltsanspruch mehr. Dies wollen aber nicht alle betroffenen Männer.
Kuckuckskinder akzeptieren
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Männer verlangen können, dass auch Mutter und Kind Genmaterial für einen Vaterschaftstest abgeben. Wird ihm dies verweigert, kann ein Familiengericht die Abgabe anordnen - wenn das Kind nicht schwere Nachteile dadurch erleiden würde. Ist zum Beispiel ein Mädchen in der Pubertät und leidet an Magersucht, könnte das Gericht vorerst auf die Anordnung verzichten. Heimliche Gentests bleiben sind nach wie vor illegal.
Nach dem Vaterschaftstest kann der Mann überleben, ob er eine Anfechtungsklage erhebt. Männer, die "Kuckuckskinder" haben, aber weiterhin die Familie aufrecht erhalten wollen, können es dann bei dem Test belassen.
Kabinett wird sich mit Entwurf befassen
Zypries zieht mit dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett noch bis zur Sommerpause befassen soll, die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres. Die Richter hatten die Politik aufgefordert, die Feststellung von Vaterschaften neu zu regeln.