Wälder sind unverzichtbar für Klima, Mensch und Umwelt. Und sie bieten viele natürliche Deko-Materialien wie Tannenzapfen oder Blätter. Doch darf man einfach Dinge aus einem Wald mit nach Hause nehmen?
Rechtslage Tannenzapfen und Co.: Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?

Wald Deko
Sehen Sie im Video: Tannenzapfen und Co. – Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Wälder sind unverzichtbar für Klima, Mensch und Umwelt.
Und sie bieten viele natürliche Deko-Materialien wie Tannenzapfen oder Blätter. Doch darf man einfach Dinge aus einem Wald mit nach Hause nehmen?
Eigentlich nein! Denn, ob Bundesland, Gemeinde oder Privatperson – jeder Wald hat seinen Besitzer. Und dem gehört alles, was im Wald wächst und anfällt.
Wer für seine Weihnachtsdekoration ein paar Tannenzapfen im Wald sammeln will, kann jedoch aufatmen.
Es gibt nämlich die "Handstraußregelung" aus dem Bundesnaturschutzgesetzt:
"Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
Bäume fallen, ebenso wie Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden, nicht unter diese Regel.
Wer dem Wald einen Baum entnimmt muss mit einer hohen Strafe rechnen.
Wer Tannenzapfen oder Ähnliches nicht für den privaten, sondern für den gewerblichen Gebrauch sammeln will, braucht die Zustimmung des Waldbesitzers.
Der Naturschutz spielt eine große Rolle:
So sind verschiedene Moossorten vom Aussterben bedroht und dürfen auch nicht in kleinen Mengen mitgenommen werden.
Generell gilt: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten dürfen keinerlei Pflanzen entnommen werden.
Eigentlich selbstverständlich: Tiere oder Nester, Eier oder Geweihe dürfen natürlich auch nicht einfach mitgenommen werden.
Tannenzweige, Zapfen, Moos und Misteln: Was darf man aus dem Wald mitnehmen?
Wälder sind unverzichtbar für Klima, Mensch und Umwelt.
Und sie bieten viele natürliche Deko-Materialien wie Tannenzapfen oder Blätter. Doch darf man einfach Dinge aus einem Wald mit nach Hause nehmen?
Eigentlich nein! Denn, ob Bundesland, Gemeinde oder Privatperson – jeder Wald hat seinen Besitzer. Und dem gehört alles, was im Wald wächst und anfällt.
Wer für seine Weihnachtsdekoration ein paar Tannenzapfen im Wald sammeln will, kann jedoch aufatmen.
Es gibt nämlich die "Handstraußregelung" aus dem Bundesnaturschutzgesetzt:
"Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."
Bäume fallen, ebenso wie Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden, nicht unter diese Regel.
Wer dem Wald einen Baum entnimmt muss mit einer hohen Strafe rechnen.
Wer Tannenzapfen oder Ähnliches nicht für den privaten, sondern für den gewerblichen Gebrauch sammeln will, braucht die Zustimmung des Waldbesitzers.
Der Naturschutz spielt eine große Rolle:
So sind verschiedene Moossorten vom Aussterben bedroht und dürfen auch nicht in kleinen Mengen mitgenommen werden.
Generell gilt: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten dürfen keinerlei Pflanzen entnommen werden.
Eigentlich selbstverständlich: Tiere oder Nester, Eier oder Geweihe dürfen natürlich auch nicht einfach mitgenommen werden.
Tannenzweige, Zapfen, Moos und Misteln: Was darf man aus dem Wald mitnehmen?