Dienstkleidung Darf mein Chef mir mein Outfit vorschreiben?

Ist die Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten diskriminierend? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht. Gerichte urteilen häufig darüber, ob der Chef die Kleidung bestimmen darf. Hier einige Beispiele.

Dürfen männliche Polizisten einen Pferdeschwanz tragen? Ist es Flughafenkontrolleuren erlaubt, Unterwäsche mit Blümchenmustern anzuziehen? Über solche Fragen dürfen Arbeitnehmer oftmals nicht selbst entscheiden. Arbeitgeber können grundsätzlich Regeln für das Auftreten und die Kleidung von Mitarbeitern aufstellen.

Durch einen aktuellen Fall wird das Thema wieder virulent. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darf die Lufthansa ihre Piloten nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Ein Pilot, der sich von der Mützenpflicht nur für Männer diskriminiert fühlte, hatte am Dienstag mit seiner Klage in der letzten Instanz Erfolg.

Der Mann kritisierte, dass die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, für Männer sei das obligatorisch. Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten - Tradition und die Besonderheiten von Damenfrisuren - keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen.

Wenn sich Gerichte mit verschiedenen Vorschriften beschäftigen, prallt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers meist auf das Geschäftsinteresse des Chefs. Hier einige Beispiele:

Pferdeschwanz

Wie ein Polizist im Dienst aussehen darf, ist Sache des jeweiligen Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz wollte ein Polizist 2003 entgegen einem Rundschreiben des Innenministeriums sein Recht auf einen schulterlangen Pferdeschwanz bei der Arbeit einklagen. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht verwehrte ihm den Wunsch.

Blümchen-Unterwäsche

Mitarbeiter eines Unternehmens, das im Auftrag der Bundespolizei auch am Flughafen Köln-Bonn für die Fluggastkontrollen zuständig ist, müssen einfarbige Unterhosen in Weiß oder Hautfarbe tragen. Blümchenmuster sind verboten. Außerdem gilt für Frauen BH-Pflicht. Das schreibt der Arbeitgeber vor - und 2010 hatte das Kölner Landesarbeitsgericht gegen diese Anweisung keine Einwände.

Ohrschmuck

Ein Münchner Polizeibeamter, der im Dienst Ohrschmuck und lange Haare tragen wollte, bekam 1999 vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Dies gehöre zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit". Seine Vorgesetzten wollten ihm den Schmuck per Dienstanweisung verwehren, weil das nicht zum gewünschten Erscheinungsbild der Polizei passe.

Einheitskleidung

Die Geschäftsführung eines Möbelhauses schrieb ihren Mitarbeitern 2011 einheitliche Kleidung während der Arbeit vor - schwarze Hosen oder Röcke, weiße Hemden oder Blusen, dunkelfarbige Schuhe. Eine Arbeitnehmerin weigerte sich und zog wie bisher ihre eigenen Sachen an. Ihr wurde gekündigt. Die Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht Cottbus - ohne Erfolg.

Tätowierung

Polizisten zum Beispiel in Baden-Württemberg dürfen keine sichtbaren Tattoos tragen - sie müssen von der Dienstkleidung abgedeckt werden. Die Bundespolizei kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom Juni 2014 Bewerber wegen Tätowierungen ablehnen. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle: Es ging um eine Frau mit einem großflächigen Tattoo auf dem Unterarm.

DPA
kis/anb/DPA/AFP