Bezahlung

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Wartende Passagiere am Flughafen in Houston

Trump will Bezahlung von Sicherheitspersonal an Flughäfen anordnen

US-Präsident Donald Trump will die Bezahlung des wegen einer Budgetsperre aktuell unbezahlt arbeitenden Sicherheitspersonals an US-Flughäfen anordnen. Er werde US-Heimatschutzminister Markwayne Mullin anordnen, den Bundesmitarbeitern der Verkehrssicherheitsbehörde TSA "sofort ihr Gehalt zu zahlen, um diese Notsituation zu bewältigen und das Chaos der Demokraten an den Flughäfen schnell zu beenden", erklärte Trump am Donnerstag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social.
Lautstarker Protest

Lautstarker Protest

Schauspieler demonstrieren mit Blasinstrumenten in Athen. Sie streikten für einen Tag, um eine bessere Bezahlung zu erreichen.
Justitia

Aufenthaltstitel gegen Geld: Mitarbeiterin von bayerischem Ausländeramt festgenommen

Weil sie unrechtmäßige Aufenthaltstitel gegen Bezahlung ausgestellt haben soll, ist eine Mitarbeiterin eines Ausländeramts in Bayern festgenommen worden. Die Wohnung und der Arbeitsplatz der Frau beim Landratsamt Unterallgäu seien am Montag durchsucht worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Dienstag gemeinsam in Kempten mit. Gegen die Mitarbeiterin sei ein Haftbefehl erlassen worden, der aber aufgrund der "aktuellen Gesamtsituation" außer Vollzug gesetzt worden sei.
Polizeibeamte in Berlin

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bezahlung von Berliner Beamten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Bezahlung von Beamten. Konkret geht es um die Besoldung von Berliner Beamten beispielsweise der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr in den Jahren 2008 bis 2017. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022. (Az. 2  BvL 20/17 u.a.)