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Petition fordert Mindestlohn Menschen mit Behinderung verdienen in Werkstätten einen Stundenlohn von 1,35 Euro

Impfplan vergisst Menschen mit Behinderung
Sehen Sie im Video: „Fast schon Boshaftigkeit“ – Impfplan vergisst Menschen mit Behinderung trotz extremer Risiken. Videoquelle: ntv.de
Rund 200 Euro im Monat verdienen Personen, die Vollzeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Das geht, weil Werkstattbeschäftigte nicht als Arbeitnehmer:innen gelten. Ihr Lohn sei also weniger Geld, sondern "Teilhabe" – kritisiert der 27-jährige Lukas Krämer in einer Petition, und fordert den Mindestlohn.

1,35 Euro: Das sind etwa ein Liter Diesel, eine Kugel Eis oder eine Busfahrt für ein Kind in Hamburg. 1,35 Euro sind das, was Lukas Krämer in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) pro Stunde verdiente. Krämer hatte als Kind eine Hirnhautentzündung mit einer daraus resultierenden Behinderung, weshalb er nach der Förderschule in einer Behindertenwerkstätte arbeitete. Und diese 1,35 Euro Stundenlohn sind auch der Grund, weshalb Krämer eine Petition startete und für Beschäftigte in diesen Werkstätten den Mindestlohn fordert – denn mit diesem Stundenlohn ist ein selbstständiges Leben ohne weitere staatliche Unterstützung kaum möglich.

Gerechtfertigt wird das damit, dass Menschen mit Behinderung mehr Betreuung benötigen und neben der Arbeit auch soziale Angebote in den Werkstätten haben, zudem werden sie bestenfalls später auf den Arbeitsmarkt weitervermittelt. Doch dieser soziale Auftrag steht in einem Widerspruch: Bundesweit beträgt der jährliche Umsatz aller Behindertenwerkstätten rund acht Milliarden Euro, gibt die Langzeit-Kampagne JOBinklusive an. Viele Unternehmen wie Daimler, Volkswagen oder Thyssen Krupp arbeiten mit ihnen zusammen, weshalb JOBinklusive kritisiert: "Die Behindertenwerkstätten arbeiten wirtschaftlich orientiert und konkurrieren längst mit anderen Billiglohn-Anbietern aus dem Ausland. Aufträge müssen dementsprechend effizient und pünktlich abgearbeitet werden. Arbeitstage von acht Stunden, Akkordarbeit, stumpfsinnige Fließbandarbeit und Termindruck gehören häufig zum Arbeitsalltag in einer WfbM."

Werkstattbeschäftigte gelten nicht als Arbeitnehmer:innen

Warum ist der Lohn bei diesem Umsatz so niedrig? Das liegt unter anderem an der gesetzlichen Regelung. Personen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten nicht als Arbeitnehmer:innen. Sie stehen in einem "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis", sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem stern: "Anders als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht bei einer Beschäftigung in der Werkstatt nicht nur die Arbeitsleistung im Fokus, sondern vor allem auch das Angebot der Betreuung und Rehabilitation."

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) erklärt das auf stern-Nachfrage genauer. Werkstattbeschäftigte hätten alle Schutzrechte von Arbeitnehmer:innen, aber nicht deren Pflichten: "So haben sie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit. Sie können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und sie haben keine Leistungsverpflichtung, wie es sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt." Deshalb bestünde allerdings auch kein Anspruch auf Mindestlohn.

Das Vergütungssystem der Werkstätten ist äußerst komplex. Die von JOBinklusive angegebenen acht Milliarden bilden den reinen Umsatz ab, gibt die BAG WfbM dem stern an: Über fünf Milliarden davon entfallen auf Personal- und Sachkosten in den Werkstätten, dazu kommen unternehmensübliche Produktions- und Dienstleistungskosten. Von dem übrig gebliebenen Gewinn bekommen die Werkstattbeschäftigten gesetzlich geregelt mindestens 70 Prozent, daraus entsteht der aktuelle Lohn. Da Werkstätten als Non-Profit-Unternehmen organisiert sind, wird der Rest, ebenfalls gesetzlich vorgegeben, als kurzfristige Rücklage für die Beschäftigten beiseite gelegt oder in Modernisierungen investiert. Dennoch bleibt die geringe Vergütung der Beschäftigten ein Problem, das sagt auch die BAG WfbM seit Jahren.

Die Vereinten Nationen forderten 2015 von Deutschland, Werkstätten abzuschaffen

Die Vereinten Nationen (UN) haben Deutschland schon 2015 empfohlen, WbfM sukzessive abzuschaffen, weil sie nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention seien, die auch Deutschland 2009 ratifiziert hat. Denn Menschen mit Behinderung werden nach der Förderschule häufig in diese Werkstätten gedrängt, weil sie auf dem freien Arbeitsmarkt noch immer kaum Chancen haben. Aktuell arbeiten rund 320.000 Menschen in diesem Werkstätten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will dagegen nicht auf die Werkstätten verzichten, "um den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen individuell gerecht werden zu können. Das BMAS sieht die Werkstätten im Gegensatz zum UN-Fachausschuss als vereinbar mit Artikel 27 UN- Behindertenrechtskonvention an und stellt sie nicht grundsätzlich in Frage". Zudem gibt es eine vom BMAS beauftragte Studie, auf die auch die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM verweist. Diese soll bis 2023 überprüfen, wie die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten verbessert werden kann. Der alleinige Ruf nach der Einführung des Mindestlohns in Werkstätten greife dabei zu kurz, so die Bundesarbeitsgemeinschaft.

Weniger als 1 Prozent werden auf den freien Arbeitsmarkt weitervermittelt

Obwohl es eine der Aufgaben der Werkstätten ist, Beschäftigte auf den freien Arbeitsmarkt weiterzuvermitteln, gelingt das nur bei unter einem Prozent. Die BAG WfbM verteidigt sich auf stern-Nachfrage: "Werkstätten leisten sehr viel mehr, als 'nur' den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. […] Klar ist aber auch: Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens."

Lukas Krämer hat den Sprung geschafft. Obwohl er weder schreiben noch lesen kann, hat er seit mehreren Jahren einen erfolgreichen Youtube-Kanal und spricht dort über Menschen mit Behinderung und Inklusion, außerdem betreut er den Social-Media-Auftritt einer Abgeordneten. Mit seiner Petition möchte er diese Entwicklung auch anderen Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Quellen:  JOBinklusiveChange.org / "Bayerische Staatszeitung" / Lebenshilfe / Corinna Rüffer, MdB / Markt und Mittelstand

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