Hessisches Sozialgericht: Bauarbeiter normalerweise abhängig beschäftigt
Arbeiter, die auf Baustellen einfache Tätigkeiten verrichten und einen festen Stundenlohn bekommen, gelten als abhängig Beschäftigte. Die Baufirmen müssen für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wie das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Donnerstag entschied. Drei Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen nun nachzahlen.