Alle drei bekamen den Angaben zufolge die nötige Zweidrittelmehrheit im aus zwölf Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss des Bundestags. Am Freitag soll im Plenum des Bundestags final über die Vorschläge abgestimmt werden. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
Innerhalb der Union gibt es allerdings gegen die von der SPD vorgeschlagene Juristin Brosius-Gersdorf Vorbehalte. Zu ihr habe es am Montagnachmittag eine "intensive Diskussion" bei der Sitzung der Unionsfraktion gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Mehrere Abgeordnete hätten Bedenken geäußert. Die Kritik entzündete sich den Angaben zufolge vor allem an der Haltung der Juristin zur Abtreibung.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte den Angaben zufolge in der Sitzung, mit der SPD sei in der Frage ein Kompromiss vereinbart worden. Demnach sicherten die Sozialdemokraten zu, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden solle. Die Fraktionsführung warb den Angaben zufolge für den Kompromiss mit dem Argument, dass dies "die bessere Alternative" im Vergleich zu einem möglichen Scheitern der Richterwahl als Ganzes sei.