Grundsatzurteil zur Bagatellkündigung Bundesarbeitsgericht Fall "Emmely"

Vertrauensbruch oder Belanglosigkeit? Seit zwei Jahren erzürnt der Fall "Emmely" die Gemüter in Deutschland. Die Kassiererin hatte zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen. Daraufhin wurde ich fristlos gekündigt - nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über die Kündigung einer Berliner Supermarkt-Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zu der seit Jahrzehnten praktizierten strengen Rechtssprechung bei sogenannten Bagatellkündigungen.

Bislang war es üblich, dass Arbeitnehmer auch bei geringwertigen Unterschlagungen ohne vorherige Abmahnung gefeuert werden können. Begründet wurde das mit dem Vertrauensbruch. Der Fall der als "Emmely" bekannt gewordenen Kassiererin beschäftigt die Justiz seit mehr als zwei Jahren. Der 52 Jahre alten Frau war nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen der Unterschlagung der Leergutbons fristlos gekündigt worden. Die Klage dagegen hatten das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin zurückgewiesen. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und Proteste.

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