Leergutbon

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Bundesarbeitsgericht Kündigung von "Emmely" ist nicht rechtens

Die als "Emmely" bundesweit bekannte Kassiererin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hob am Donnerstag ihre Kündigung auf. E. war entlassen worden, weil sie zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll.
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Grundsatzurteil zur Bagatellkündigung Bundesarbeitsgericht Fall "Emmely"

Vertrauensbruch oder Belanglosigkeit? Seit zwei Jahren erzürnt der Fall "Emmely" die Gemüter in Deutschland. Die Kassiererin hatte zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen. Daraufhin wurde ich fristlos gekündigt - nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit.
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Kaiser's-Kassiererin Kündigung wegen 1,30 Euro wirksam

Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro: Eine Supermarkt-Kassiererin ist auch in zweiter Instanz mit der Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Sie soll Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab dem Arbeitgeber Recht, der das Vertrauensverhältnis gestört sah.
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Gekündigt wegen 1,30 Euro Tausche Abfindung gegen Ehre

Nach 31 Jahren wurde einer Kaisers-Kassiererin fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro. Beweisen lässt sich das nicht. Muss auch niemand. Für eine Kündigung reicht der Verdacht. Barbara E. hat ihre Geschichte stern.de erzählt.