Bundesarbeitsgericht
Kündigung von "Emmely" ist nicht rechtens
Die als "Emmely" bundesweit bekannte Kassiererin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hob am Donnerstag ihre Kündigung auf. E. war entlassen worden, weil sie zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll.