Arbeitgeber-Pech: Elf Jahre doppeltes Gehalt gezahlt
Schwangerschaft: Unzulässige Frage bei Einstellungen
Arbeitszeit: Familiäre Belange berücksichtigen
Mündliche Kündigung: Emotion ohne Folgen
Kündigung: Fortbildungskosten nicht immer zurückzahlen
Arbeitsrecht: Kein Grund für Befristung notwendig
Arbeitsplatz: Sexuelle Belästigung rechtfertigt Kündigung
Urteil: Bereitschaft darf geringer vergütet werden
Tarifvertrag: Ohne Vertragsänderung gelten alte Verträge
Urteil: Schwangerschaft darf verschwiegen werden
URTEIL: DaimlerChrysler verliert Streit um Überstunden
RECHT: Keine Gehaltserhöhung aus Gewohnheit