Arbeitnehmer sollten Vorsicht walten lassen, wenn sie neben ihrer Haupttätigkeit einen Nebenjob am Sonntag nachgehen. Darauf macht die bayerische Arbeitsministerin Christa Stewens in München aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Hat der viel beschäftigte Arbeitnehmer unter der Woche keinen Ersatzruhetag zur Entspannung, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz. Dieses schreibt einem Beschäftigten zum Ausgleich für Sonntagsarbeit einen kompletten Werktag zum Ausruhen vor. Steht der wegen des Hauptjobs nicht zur Verfügung, riskiert der Betroffene eine Geldstrafe. Außerdem hat der "Sonntagsarbeitgeber" das Recht, ihm zu kündigen. Das höchstrichterliche Urteil soll den Arbeitnehmer vor Überforderung schützen, wie die Ministerin erklärt.
Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 211/04